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Reuven Richard Goodman

3 Jahre zuvor

Aus Gründen der Gerechtigkeit für alle bietet dies...

Aus Gründen der Gerechtigkeit für alle bietet diese Organisation Angeklagten in einem Fall der einstweiligen Verfügung keine Dienstleistungen an. Selbst wenn der Kläger eine leichtfertige einstweilige Verfügung erlassen hat oder der Angeklagte von Sozialhilfe oder Lebensunterhalt lebt, bietet er dem Angeklagten seine Dienste nicht an. Ich denke, es steht nicht im Einklang mit ihrer Charta, für gleiche Gerechtigkeit für alle zu sorgen.

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