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4 Jahre zuvor

Das Fotografieren von Dingen, die vom öffentlichen...

Das Fotografieren von Dingen, die vom öffentlichen Raum aus gut sichtbar sind, ist ein Grundrecht und umfasst Bundesgebäude, Transporteinrichtungen sowie Polizei- und andere Regierungsbeamte, die ihre Aufgaben erfüllen.
Polizeibeamte dürfen Ihre digitalen Fotos oder Videos nicht ohne Haftbefehl beschlagnahmen oder verlangen. Die Nichtbeachtung des Gesetzes ist keine Entschuldigung.

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