J
Johannes Karl Weber Überprüfung von CTS Eventim, Hamburg/Bremen
Sie mussten die Tickets für ein abgesagtes Konzert...
Sie mussten die Tickets für ein abgesagtes Konzert nicht nur auf eigene Kosten zurückgeben, sondern ein Teil des Ticketpreises wurde auch ohne Vorankündigung oder Grund einbehalten. Der Fall liegt jetzt beim Verbraucherschutz!
Übersetzt
Bemerkungen: