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Jeanette Reuter-Fromkin

4 Jahre zuvor

Abzüge von Death Row Dog Rescue sind nicht steuerl...

Abzüge von Death Row Dog Rescue sind nicht steuerlich absetzbar. Die Organisation hatte am 15.05.2013 den Status einer Steuerbefreiung gemäß 501 (c) (3) des Bundes widerrufen, weil sie drei aufeinanderfolgende Jahre lang keine Steuererklärung eingereicht hatte. Diese Informationen können auf der IRS-Website überprüft werden.

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