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Marek Jankowski

3 Jahre zuvor

Ich kam zur Nacht- und Weihnachtspflege, um zu übe...

Ich kam zur Nacht- und Weihnachtspflege, um zu überprüfen, ob sich mein Zustand verschlechtern würde und ob ich ein Rezept oder einen Hinweis darauf erhalten würde, welches Medikament ich kaufen sollte.
Leider habe ich an der Rezeption erfahren, dass man 4 Stunden warten muss, weil der Arzt zu Hausbesuchen geht.
A Gemäß den Bestimmungen der Verordnung des Gesundheitsministers vom 28. Juni 2017 zur Änderung der Verordnung über garantierte Dienstleistungen im Bereich der Grundversorgung (B. Nacht- und Feiertagsgesundheitspflege am Wohnort und Aufenthaltsort des Begünstigten, Teil II, Punkte 1 und 2) Die organisatorischen Vorteile der Nacht- und Urlaubsversorgung am Wohnort oder Aufenthalt des Empfängers dürfen die Verfügbarkeit von Diensten nicht einschränken.

Deshalb frage ich, ob ich jetzt auch rechtswidrig die Notaufnahme betreten darf und ob ich dort auch abgelehnt werde, weil der Arzt einen privaten Besuch gemacht hat.

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